01
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die
Kosten des Gutachtens. Sie haben das Recht, einen unabhängigen
Gutachter zu wählen
02
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Bereits ab ca. 750 € Schaden „Bagatellgrenze“ empfehlen wir ein
Gutachten. Wir beraten Sie gerne individuell.
03
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.
04
Kann ich auch direkt nach dem Unfall beauftragen?
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu
akzeptieren. Wir vertreten Ihre Interessen – unabhängig und objektiv.
05
Sind Ihre Gutachten rechtssicher?
Ja. Unsere Gutachten sind anerkannt bei Versicherungen, Anwälten und
Gerichten.
06
Was brauche ich für ein Wert- oder Oldtimergutachten?
Fahrzeugpapiere, Nachweise über Wartung oder Restauration, ggf.
Classic-Data-Zertifikate und Sonderausstattungen – alles, was den
Fahrzeugwert beeinflusst.
07
Bewerten Sie auch Leasingrückläufer?
Ja. Wir erstellen objektive Gutachten vor der Rückgabe – um unfaire
Nachzahlungen zu vermeiden.
08
Was kostet ein Wertgutachten?
Die Kosten variieren je nach Fahrzeugtyp und Aufwand. Wir erstellen Ihnen
gerne ein unverbindliches Angebot.
09
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich, transparent und
unabhängig.





